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   BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R   

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BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R (https://dejure.org/2010,7272)
BSG, Entscheidung vom 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R (https://dejure.org/2010,7272)
BSG, Entscheidung vom 18. August 2010 - B 6 KA 25/09 R (https://dejure.org/2010,7272)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit der Einbeziehung von Leistungen in das Regelleistungsvolumen; Statthaftigkeit von Honorarkürzungen bei Fallwertsteigerungen

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    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit der Einbeziehung von Leistungen in das Regelleistungsvolumen; Statthaftigkeit von Honorarkürzungen bei Fallwertsteigerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Die Bindungswirkung des Beschlusses des BewA und dessen diesbezügliche Befugnis sei durch das Urteil des entscheidenden Senats vom 3.2.2010 (B 6 KA 31/08 R) bestätigt worden.

    bb) Diese Regelungen des BewA gehen denjenigen des HVV vor, wie der Senat bereits mit Urteil vom 3.2.2010 (B 6 KA 31/08 R - BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53) entschieden hat.

    cc) Wie der Senat ebenfalls mit Urteil vom 3.2.2010 (aaO unter RdNr 22 f) entschieden hat, ließen die Regelungen des BewA keine Spielräume für abweichende Regelungen zu, sondern waren von den Partnern des HVV strikt zu beachten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 3.2.2010 (BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 23) , das ebenfalls den hier maßgeblichen HVV der Beklagten in der ab dem 1.4.2005 geltenden Fassung betraf, bereits im Einzelnen dargelegt hat, fehlte es bereits vom Inhalt der Honorarverteilungsregelungen her an der Fortführung solcher "Steuerungsinstrumente, die in ihren Auswirkungen mit der gesetzlichen Regelung in § 85 Abs. 4 SGB V vergleichbar sind": Die Honorarverteilung war bis Anfang 2005 auf der Grundlage praxisindividueller Punktzahl-Obergrenzen geregelt, wie in dem vom BSG (aaO) in Bezug genommenen Urteil des Hessischen LSG vom 23.4.2008 (L 4 KA 69/07) zum HVV der Beklagten ausgeführt worden ist.

    Denn insgesamt wurden zum Quartal II/2005 im Vergleich zu den vorher geltenden Honorarverteilungsregelungen sehr viele Änderungen vorgenommen, wie sich aus der Zusammenstellung der Beklagten in ihrem Rundschreiben "Die Honorarverteilung ab dem 2. Quartal 2005" ergibt (BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, aaO unter Hinweis auf "info.doc" Nr. 2, 2005, S 37-45).

    dd) Waren die Bestimmungen des HVV der Beklagten also mit den Vorgaben, die der BewA in Ausübung seiner Kompetenz gemäß § 85 Abs. 4a Satz 1 letzter Teilsatz SGB V normiert hatte, nicht vereinbar, so folgt daraus entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Normengeltung und -hierarchie, dass die im Verhältnis zu den höherrangigen Regelungen des BewA nachrangigen Bestimmungen des HVV rechtswidrig und damit unwirksam waren (vgl BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53 , RdNr 24; zur Normenhierarchie vgl auch die Rspr zum höheren Rang der vom BewA beschlossenen Regelungen des EBM-Ä gegenüber Honorarverteilungsregelungen: zB BSGE 86, 16, 25 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S 124; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 51 mwN; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17 RdNr 12) .

    Der BewA hat im Rahmen der ihm gemäß § 85 Abs. 4a Satz 1 letzter Teilsatz SGB V übertragenen Aufgabe, den Inhalt der nach Abs. 4 Satz 7 zu treffenden Regelungen zu bestimmen und dabei RLV vorzusehen, ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit (BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 26; zuletzt BSG Urteil vom 17.3.2010 - B 6 KA 43/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 20 f, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Dies gilt sowohl für die Bestimmung derjenigen Arztgruppen, die nicht dem RLV unterliegen (zB der Nephrologen, dazu BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 26), als auch für abweichende Regelungen bezüglich einzelner Leistungen.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (s BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53 , RdNr 26) , lässt sich der Bestimmung des § 85 Abs. 4 Satz 7 SGB V nicht entnehmen, dass RLV flächendeckend ohne jede Ausnahme geschaffen werden müssten.

    Vielmehr sind Ungleichbehandlungen nur insoweit zulässig, als sie durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind (vgl hierzu zB BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 38 RdNr 15 f mit BVerfG-Angaben; BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 27 ) .

    Als derartige Besonderheit hat es der Senat bereits in seinem Urteil vom 3.2.2010 (BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 28) gewertet, dass in einem Bereich eine Leistungs- und Mengenausweitung zwar nicht ausgeschlossen, diese Gefahr aber geringer ist als in anderen ärztlichen Bereichen.

    So hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 3.2.2010 (BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 28) dem BewA das Recht zugestanden, zu prüfen und ggf zu berücksichtigen, ob bestimmte Leistungen in höherem Maße förderungswürdig sind, weil die durch sie zu gewährleistende (flächendeckende) Versorgung noch nicht optimal ausgebaut ist.

    Diese Bestimmungen stehen selbstständig neben den Sonderregelungen für RLV in § 85 Abs. 4 Satz 7 iVm Abs. 4a Satz 1 letzter Teilsatz SGB V (so bereits BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 30) .

    Denn das kommt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht in Betracht, wenn eine Regelung schon von ihrer Struktur her mit höherrangigen Vorgaben nicht übereinstimmt (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 16 S 106 f; BSGE 88, 126, 137 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 157; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 35; zuletzt BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31 sowie BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 29, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen ) .

    Dies ist hier der Fall, wie der Senat bereits in seiner - die Einbeziehung von Dialyseleistungen in die RLV durch den HVV der Beklagten betreffenden - Entscheidung vom 3.2.2010 ( BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31) festgestellt hat.

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Bei korrekter Anwendung der Gebührenordnung und klarer Abgrenzung zu regulären Wochenend- und Abendsprechstunden (dazu näher BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 21 und BSG Beschluss vom 29.11.2007 - B 6 KA 52/07 B - juris, dort RdNr 8) hat der Arzt kaum Möglichkeiten, auf seine Inanspruchnahme hinzuwirken.
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 15/96

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen bei Fremdkassenfällen

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Denn das kommt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht in Betracht, wenn eine Regelung schon von ihrer Struktur her mit höherrangigen Vorgaben nicht übereinstimmt (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 16 S 106 f; BSGE 88, 126, 137 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 157; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 35; zuletzt BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31 sowie BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 29, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen ) .
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Der BewA hat im Rahmen der ihm gemäß § 85 Abs. 4a Satz 1 letzter Teilsatz SGB V übertragenen Aufgabe, den Inhalt der nach Abs. 4 Satz 7 zu treffenden Regelungen zu bestimmen und dabei RLV vorzusehen, ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit (BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 26; zuletzt BSG Urteil vom 17.3.2010 - B 6 KA 43/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 20 f, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Denn das kommt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht in Betracht, wenn eine Regelung schon von ihrer Struktur her mit höherrangigen Vorgaben nicht übereinstimmt (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 16 S 106 f; BSGE 88, 126, 137 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 157; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 35; zuletzt BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31 sowie BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 29, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen ) .
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R

    Vertragspsychotherapeut - keine Einbeziehung der Vergütung probatorischer

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Vielmehr sind Ungleichbehandlungen nur insoweit zulässig, als sie durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind (vgl hierzu zB BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 38 RdNr 15 f mit BVerfG-Angaben; BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 27 ) .
  • BSG, 29.11.2007 - B 6 KA 52/07 B

    Honorarberichtigung bei der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung des

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Bei korrekter Anwendung der Gebührenordnung und klarer Abgrenzung zu regulären Wochenend- und Abendsprechstunden (dazu näher BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 21 und BSG Beschluss vom 29.11.2007 - B 6 KA 52/07 B - juris, dort RdNr 8) hat der Arzt kaum Möglichkeiten, auf seine Inanspruchnahme hinzuwirken.
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Bei der anästhesistischen Begleitung ambulanter Operationen besteht naturgemäß eine starke Abhängigkeit der Anästhesiologen von den zuweisenden Operateuren (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 19) .
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Denn das kommt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht in Betracht, wenn eine Regelung schon von ihrer Struktur her mit höherrangigen Vorgaben nicht übereinstimmt (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 16 S 106 f; BSGE 88, 126, 137 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 157; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 35; zuletzt BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31 sowie BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 29, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen ) .
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 23/99 R

    Belegärztliche Leistung - Vergütung - Nichtbesetzung einer Fachabteilung

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 25/09 R
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 31.1.2001 (SozR 3-2500 § 121 Nr. 3) klargestellt, dass Fachärzte für Anästhesiologie selbst dann, wenn sie nicht selbst als Belegärzte tätig geworden sind, solchen hinsichtlich ihrer Vergütungsansprüche gleichstehen, da sie belegärztlich angeordnete Dienstleistungen als Vertragsärzte erbracht haben (aaO S 9 f) .
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 5/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztgruppen - keine

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.01.2011 - L 4 KA 11/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Honorarbegrenzung durch

    Das BSG ist in Entscheidungen vom 3. Februar 2010 (B 6 KA 30/09 R; B 6 KA 31/08 R, BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53) und vom 18. August 2010 (B 6 KA 16/09 R, B 6 KA 25/09 R, B 6 KA 26/09 R, B 6 KA 27/09 R, B 6 KA 28/09 R) davon ausgegangen, dass praxisindividuelle Punktzahl-Obergrenzen kein Steuerungsinstrument darstellen, das in seinen Auswirkungen mit den Vorgaben des § 85 Abs. 4 SGB V vergleichbar ist.
  • SG Marburg, 06.01.2016 - S 16 KA 479/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Sie sind Teil der belegärztlichen Behandlung wie die eigentliche Leistung, auch wenn sie nicht vom Belegarzt selbst, sondern durch einen hinzugezogenen Facharzt erbracht werden (BSG, Urteile vom 18.08.2010, B 6 KA 25/09 R, und vom 31.01.2001, B 6 KA 23/99 R).
  • SG Marburg, 05.08.2011 - S 12 SF 69/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Die Beklagte wird mit den Verbänden der Krankenkassen in Hessen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18. August 2010, Az.: B 6 KA 25/09 R) eine Neuregelung im Honorarverteilungsvertrag vereinbaren und die Klägerin auf Basis dieser Regelung insoweit neu bescheiden.
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